07.06.2008
ZOLLABFERTIGUNG SCHWEIZ
Rubrik: Noxxs News
Von: Carsten Leuschel
Für den Versand in die Schweiz gelten einige Besonderheiten!
Es dürfen nur Sendungen in den Versand gebracht werden, die komplette und vollständige Zolldokumente aufweisen.
Zollabfertigung
Warenwert bis 999,00 €:
Handelsrechnung in dreifacher Ausführung mit Ursprungserklärung* und lesbare sowie originale Unterschrift
Warenwert 1.000,00 bis 2.999,99 €:
Handelsrechnung in dreifacher Ausfertigung mit Urspruchserklärung*, lesbare sowie originale Unterschrift und vorab gefertigte Ausfuhranmeldung (AA).
Warenwert 3.000,00 bis 5.999,99 €:
Handelsrechnung in dreifacher Ausfertigung mit Urspruchserklärung*, lesbare sowie originale Unterschrift und vorab gefertigte Ausfuhranmeldung (AA). Diese muss von dem für den Kunden zuständigen Zollamt abgestempelt sein.
Warenwert ab 6.000,00 €:
Handelsrechnung in dreifacher Ausfertigung mit Urspruchserklärung*, lesbare sowie originale Unterschrift und vorab gefertigte Ausfuhranmeldung (AA). Diese muss von dem für den Kunden zuständigen Zollamt abgestempelt sein (entfällt jedoch bei Nicht–EU Waren = Drittlandwaren und wenn eine Bewilligungsnummer auf der Rechnung steht).
Schweizerische Einfuhrsteuer
Der Versender haftet für die Steuer, falls der Schweizer Empfänger die Einfuhrsteuer nicht bezahlt.
Sendungsmaße Schweiz
3,20 m x 1,20 m x 1,70 m (LxBxH)
* Text für Ursprungserklärung
Der Ausführer der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte Ursprungswaren sind.